Darf ich mein Miet-Geschäftslokal einfach weiterverkaufen ohne Weitergaberecht?

14.08.2020, 10:20
Ja, unter bestimmten Umständen. Ihre Fläche muss dem MRG (Mietrechtsgesetz) unterliegen. Hierzu muss das Gebäude, in dem sich die Fläche befindet folgende Kriterien erfüllen:
  • Gebäuden, deren Baubewilligung bis zum 30.6.1953 rechtskräftig erteilt wurde;    
  • Gebäuden, die nach dem 30.6.1953 rechtskräftig baubewilligt wurden, wenn sie mit Wohnbauförderungsmitteln errichtet wurden;    
  • Gebäuden, deren Baubewilligung bis zum 8.5.1945 erteilt wurde, wenn es sich beim Geschäftsraum um einen Mietgegenstand im Wohnungseigentum handelt.

Auf jedem Fall empfiehlt sich vorab die Prüfung ob die Flächen dem „Vollanwendungsbereich“ des MRG unterliegt.

Weiters ist wichtig das die das Mietrecht nur weitergeben dürfen im Rahmen einer Betriebsübernahme, soll heißen der Geschäftszweck muss erhalten bleiben.

Hier greift der §12a, und Sie können ohne Zustimmung des Vermieters Ihre Mietrechte weitergeben.

 Z.B in Ihrem Mietvertrag wurde der Betriebszweck „ Kaffeehaus“ vereinbart, dann muss es ein Kaffeehaus (oder ähnliches) bleiben. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie hierzu kostenlos.