Muss man eigentlich eine Mietwohnung nach Ende des Mietverhältnisses ausmalen oder nicht?

14.08.2020, 10:21
Grundsätzlich muss ein Mieter die Wohnung so zurückgeben, wie er sie übernommen hat –abzüglich aller Spuren gewöhnlicher Abnützung.

Die Abnützung des Mietobjekts ist nämlich bereits durch den Mietzins abgegolten. Auch andere Wandfarben gehören zur gewöhnlichen Abnützung. Laut der Rechtsprechung hat der Vermieter jedoch das Recht auf helle Wandfarben. Bei der Rückgabe der Wohnung sollten Zimmerdecken und Wände wieder in hellen, neutralen Farben gestrichen sein. Dies muss nicht zwingend weiß, aber ein Farbton sein, der für potenzielle Nachmieter akzeptabel ist – wie zum Beispiel zarte Pastelltöne.