Was bedeutet eigentlich Baurecht?

14.08.2020, 10:23
Das Baurecht hat zwei Bedeutungen: eine im öffentlich-rechtlichen und eine im privatrechtlichen Sinn.

Unter dem öffentlich-rechtlichen Begriff werden alle Vorschriften zusammengefasst, die festlegen, wo und wie gebaut werden darf, also Bauordnungen sowie Raumordnungsgesetze. In Österreich gibt es nicht eine einzige Bauordnung, denn das Bauwesen unterliegt der Gesetzgebung der Länder – es bestehen demnach neun unterschiedliche Bauordnungen. Im privatrechtlichen Sinn bezeichnet Baurecht das veräußerte, vererbliche und zeitlich begrenzte Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten. Es bietet so die Möglichkeit, den Traum vom eignen Haus zu erfüllen – die hohen Kosten für einen Grundstückskauf fallen allerdings weg. Stattdessen wird ein jährlicher Bauzins für die Nutzung des Grundstücks fällig.