Was bedeutet Fruchtgenussrecht?

14.08.2020, 10:29
Inhaber eines Fruchtgenussrechts ( = auch Dienstbarkeit oder Servitut) hat den uneingeschränkten Gebrauch (alle Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse), er hat aber nach Maßgabe des Ertrages für die Erhaltung der dienstbaren Sache (z.B. Miethaus) zu sorgen.